Unzureichende Räumung des Radwegs zwischen Ohlendorf und Arnum

Wir äußern Kritik an der derzeitigen Räumungsstrategie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und der Straßenmeisterei auf dem Fuß‑ und Radweg der L 389 zwischen Ohlendorf und Arnum. Trotz intensiver Schneeräumung des Fahrbahnraums bleibt der angrenzende Radweg von Schnee und Eis blockiert, wodurch Fuß‑ und Radverkehr gezwungen sind, die Fahrbahn zu benutzen und damit erheblichen Gefahren ausgesetzt sind.

Die NLStBV hat erhebliche Ressourcen aufgewendet, um die Hauptfahrbahn für PKW‑ und LKW‑Verkehr von Eis und Schnee zu befreien. Diese Maßnahme ist grundsätzlich gerechtfertigt, doch die einseitige Fokussierung auf den motorisierten Verkehr vernachlässigt die Sicherheit von Fußgängerinnen und Radfahrerinnen, die den Weg täglich für Arztbesuche, Einkäufe und den Weg zur Arbeit nutzen. Der aktuelle Zustand macht den Radweg praktisch unpassierbar und zwingt Verkehrsteilnehmende, sich die durch Schnee ohnehin begrenzte Hauptfahrbahn mit PKW-Fahrzeugen und vorbeifahrenden Lastkraftwagen zu teilen.

„Wir fordern, dass die Landesbehörde nicht nur den Autoverkehr, sondern auch den Fuß‑ und Radverkehr in den Räumungsplan einbezieht. Sicherheit darf kein Luxus sein“, erklärt Jürgen Grambeck, Co.-Sprecher der Hemminger Grünen. „Wenn bereits erheblicher Aufwand für die Fahrbahn geleistet wird, muss es möglich sein, den Radweg zumindest passierbar zu halten“, so Co.-Vorsitzende Ulrike Roth.

Wir fordern die NLStBV auf, kurzfristig zusätzliche Kapazitäten für die Schneeräumung des Radwegs bereitzustellen und künftig ein integriertes Räumungs­konzept zu entwickeln, dass die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Ein verlässlicher, sicherer Radweg ist ein zentrales Element einer nachhaltigen Mobilitätswende und trägt zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs bei.

Auch der Radweg zwischen Arnum – Wilkenburg – Würfel ist in Teilen suboptimal geräumt.

Hintergrund: Der L 389 ist eine wichtige Verbindungsstrecke im Stadtgebiet von Hemmingen, deren Verbindung bis zur Landeshauptstadt Hannover reicht.

Die Tatsache, dass Mitarbeitende der Straßenmeisterei ihr Recht auf Arbeitsniederlegung wahrgenommen haben, kann in diesem Zusammenhang nicht als Begründung dafür angeführt werden, dass der Fuß- und Radweg nicht geräumt wurde. Wer für die Räumung der Fahrbahn verantwortlich ist, sollte stets auch die Belange von Fußgängern und Radfahrern berücksichtigen. Die durch den Streik eingesparten Gehaltskosten hätten beispielsweise zur Beauftragung externer Unternehmen für die Räumung genutzt werden können.