Trinkwasserbrunnen für Hemmingen

Trinkwasserbrunnen

Per Ratsantrag fordert unsere Grüne Fraktion im Hemminger Stadtrat allgemein zugängliche, öffentliche Trinkwasserbrunnen. Diese sollen zur Gewährleistung der allgemeinen Daseinsvorsorge an zentral frequentierten Orten durch die Stadt aufgestellt und betrieben werden.

„Eine sichere Versorgung mit Trinkwasser gewinnt angesichts zunehmender Hitzeperioden und Dürren immer mehr an Bedeutung“, so Roman Binder Stadtentwicklungsausschussmitglied der Grünen Fraktion im Antrag.

Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen permanent auch im norddeutschen Raum und ganz konkret in Hemmingen zu spüren. Insbesondere Kleinkinder, ältere, gesundheitlich angeschlagene und finanzschwache Menschen treffen die Folgen immer häufiger auch in Bereichen, die die öffentliche Daseinsversorgung als staatliche Pflichtaufgabe berühren.

Hintergrund ist die letzte Änderung des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 04.01.2023 mit Wirkung zum 12.01.2023 zweifelsfrei zum verpflichtenden Aufgabenkreis der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Demnach gilt nach § 50 Abs. 1 WHG: „Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.“

Nach einer ersten vorläufigen Prüfung der gesetzlichen Anforderungen sind aus unserer Sicht insbesondere folgende Orte für die Installation eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens zu prüfen:  

  • Hemmingen-Westerfeld – Rathausplatz, Außenbereich der neuen Mensa der GS.
  • Arnum – je nach Dorfsanierung in der Nähe des Eiscafés oder an der GS Mensa.
  • In den Ortsteilen können bei Umbau und Sanierungsmaßnahmen in den Ortsteilen diese auch eingeplant werden.

„Als Nebeneffekt verbessert die Installation der Trinkwasserbrunnen zudem die Aufenthaltsqualität der betroffenen Bereiche“, so Binder abschließend.