CDU und FDP/DUH-Gruppe begehen Tabu-Bruch in der jüngsten Ratssitzung 21. Mai 202428. Mai 2024 Einbringungsantrag von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Vortrag über Gemeinwohlökonomie für die Ratsmitglieder“ (394/2024) wird durch Geschäftsordnungs-Antrag der CDU nicht zur Beratung im Fachausschuss zugelassen. Das ist neu. Bisher ist es gute demokratische Praxis und ungeschriebene Vereinbarung zwischen den Parteien im Hemminger Rat, Anträge zur Beratung und Diskussion in die Fachausschüsse zu verweisen und abschließend im Rat zu beschließen. In diesem Fall wurde der Vorschlag, sich im Fachausschuss einen Vortrag zum Thema Gemeinwohlökonomie anzuhören um sich zu einem komplexen Thema zu informieren, nicht zugelassen. Begründet wurde dies mit dem Verweis auf die angespannte Haushaltslage und die Arbeitsbelastung der Verwaltung. Diese Begründung macht die Notwendigkeit eines Fachvortrages besonders deutlich: Gerade in Zeiten angespannter Haushalte ist es nach Meinung der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN besonders wichtig, die Zielrichtung der Haushaltsentscheidungen grundsätzlich zu definieren. Gerade in Zeiten angespannter Haushalte muss der Rat entscheiden, ob die Ausgaben und Einnahmen alleine ökonomischen Zielen unterworfen werden oder ob weitere Faktoren gleichberechtigt eine Rolle spielen sollen. Gerade in Zeiten angespannter Haushalte lohnt es, die wahren Kosten hinter den Projekten zu erfassen, um dadurch beispielsweise Folgekosten zu minimieren. Nicht bekannt war der Union vor dem Abschmettern des Antrags offenbar, dass die Einführung der Gemeinwohlökonomie in Kommunen auf sehr unterschiedlichen Ebenen und mit sehr unterschiedlichem Verwaltungsaufwand stattfinden kann. Nicht bekannt war der CDU vermutlich, dass es durchaus CDU-geführte Kommunen gibt, die sich für die Anwendung der Gemeinwohlökonomie entschieden haben und dieses als einen sehr positiven Prozess für ihre Kommune betrachten. Ein gemeinsamer Fachvortrag hätte hier für Wissenszuwachs – und nach anschließender Diskussion zu einer Abstimmung im weiteren Vorgehen führen können. Auf der Basis des gewonnen Wissens hätte eine qualifizierte Entscheidung getroffen werden können. Sehr ungewöhnlich also das Vorgehen der CDU, den Antrag mit einem Antrag zur Geschäftsordnung aus dem üblichen Procedere zu kicken. Die Gründe hierfür sind für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht ersichtlich. „Den Antrag in das übliche Verfahren aufzunehmen, hätte einen überschaubaren Aufwand und überschaubare Kosten verursacht“, so Sabine Stahlhut, Mitglied der Grünen Ratsfraktion. Was also hat die CDU getrieben? Es bleibt der Verdacht einer Machtdemonstration: Weil sie es kann. Sehr bedauerlich, dass die FDP/DUH-Gruppe sich dieser plumpen Machtdemonstration ohne Grund angeschlossen hat. „Für die Zukunft erhofft sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die sofortige Rückkehr zur guten gelebten Praxis im Hemminger Rat, sich mit den eingehenden Anträgen in den Ausschüssen gründlich zu befassen“ mahnt Elisabeth Seiler, stellvertretende Fraktionssprecherin.