Aktion für mehr Verkehrssicherheit 16. Februar 202416. Februar 2024 1,5m Abstand zu Radfahrer:innen muss eingehalten werden Seit April 2020 müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrer:innen und Fußgänger:innen verpflichtend einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m (innerorts) bzw. 2,00 m (außerorts) […]